FG Köln - Urteil vom 27.04.2022
2 K 553/18
Normen:
EStG § 15; EStG § 18;

Streit um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen Sprechertätigkeit als freiberufliche/künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit

FG Köln, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 2 K 553/18

DRsp Nr. 2022/17028

Streit um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen Sprechertätigkeit als freiberufliche/künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, unter Änderung der Bescheide für die Jahre 2009 bis 2015 über den Gewerbesteuermessbetrag in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2018 den Gewerbesteuermessbetrag für 2009 bis 2015 ohne Berücksichtigung der aus der Sprechertätigkeit erzielten Einkünfte festzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 15; EStG § 18;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die rechtliche Qualifizierung der Einkünfte aus einer selbstständigen Sprechertätigkeit als freiberufliche/künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit.