Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Umsatzbesteuerung von (Vermittlungs-)Leistungen im Zusammenhang mit Sportwetten in den Jahren 2014 und 2015 (Streitjahre).
1. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb von Gaststätten, Gastronomie-Objekten, Kiosk-Läden, Wettannahmestellen und Wettbüros, die Anmietung und Vermietung von Gewerberäumen, die Vermittlung von Sportwetten sowie die Aufstellung und der Betrieb von Internetterminals (Handelsregisterauszug des Amtsgerichts --AG-- Y,
2. Die Klägerin trägt hierzu zuletzt vor, dass sie in Geschäftsbeziehungen mit einer belgischen C SPRL (Société privée à responsabilité limitée, vergleichbar einer GmbH, nachfolgend: C) und --ab deren Umfirmierung-- ab Dezember 2014 mit einer D SPRL (nachfolgend: D) gestanden habe.
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