FG Düsseldorf - Beschluss vom 26.10.2022
7 V 2027/22 A(K,G,U)
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Streit um eine Aussetzung von Bescheiden über Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag von der Vollziehung; Zweifel an ordnungsgemäßer Zustellung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2022 - Aktenzeichen 7 V 2027/22 A(K,G,U)

DRsp Nr. 2022/16450

Streit um eine Aussetzung von Bescheiden über Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag von der Vollziehung; Zweifel an ordnungsgemäßer Zustellung

Tenor

Die Vollziehung der auf den 26.1.2022 datierten Bescheide über Körperschaftsteuer 2018 und über den Gewerbesteuermessbetrag 2018 werden ab Fälligkeit bis einen Monat nach Abschluss des Klageverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt zu 20% die Antragstellerin und zu 80% der Antragsgegner.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin betreibt ein ...Unternehmen in A-Stadt.

Der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) führte bei der Antragstellerin im Jahr 2021 eine abgekürzte Außenprüfung nach § 203 der Abgabenordnung (AO) für das Jahr 2018 durch. Ausweislich des Prüfungsberichts vom 19.11.2021 kam das FA dabei u.a. zu dem Ergebnis, dass die Buchführung der Antragstellerin nicht ordnungsgemäß sei. Es führte deshalb eine Nachkalkulation durch, die zu einer Gewinnerhöhung von 699.000 EUR und einer Erhöhung der Umsatzsteuer um 48.930 EUR führte. Auf den weiteren Inhalt des Prüfungsberichts und der Anlagen dazu wird Bezug genommen.