FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.11.2019
4 K 2228/17
Normen:
AO § 30; EStG § 7h; EStG § 7i;

Streit um einen Anspruch auf Untersagung der Auswertung von Geschäftsdaten eines Bauträgers in einem Prüfungsbericht und der Weiterleitung an das für den Erlass der Feststellungsbescheide zuständige Finanzamt; Streit um eine behördlich beabsichtigte Abweichung von der von den Vertragsparteien in den notariellen Verträgen vorgenommenen Verteilung des von den Erwerbern zu zahlenden Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanierungsaufwendungen; Möglichkeit der Verletzung des Steuergeheimnisses durch Bekanntgabe der Rohgewinnaufschläge eines Bauträgers; Begriff des Dienens offenbarter Daten einer Prüfung der in einem Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) AO relevanten Tatbestandsmerkmale; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen 4 K 2228/17

DRsp Nr. 2020/18394

Streit um einen Anspruch auf Untersagung der Auswertung von Geschäftsdaten eines Bauträgers in einem Prüfungsbericht und der Weiterleitung an das für den Erlass der Feststellungsbescheide zuständige Finanzamt; Streit um eine behördlich beabsichtigte Abweichung von der von den Vertragsparteien in den notariellen Verträgen vorgenommenen Verteilung des von den Erwerbern zu zahlenden Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanierungsaufwendungen; Möglichkeit der Verletzung des Steuergeheimnisses durch Bekanntgabe der Rohgewinnaufschläge eines Bauträgers; Begriff des "Dienens" offenbarter Daten einer Prüfung der in einem Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) AO relevanten Tatbestandsmerkmale; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs

Tenor

1)

Die Klage wird abgewiesen.

2)

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 30; EStG § 7h; EStG § 7i;

Tatbestand

1. 2. 3.