Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.623,13 EUR festgesetzt.
I.
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