Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 12. Juli 2018 wird der Streitwert für den ersten Rechtszug auf 19.124,42 Euro, für das Zulassungsverfahren auf 20.060,29 Euro festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe des §
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