OLG Köln - Urteil vom 11.04.2023
18 U 41/23
Normen:
BGB § 164 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 20.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 180/21

Streit um Vergütungsansprüche eines Sachverständigen nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren; Voraussetzung für eine wirksame Stellvertretung; Kaskoversicherung

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2023 - Aktenzeichen 18 U 41/23

DRsp Nr. 2024/6681

Streit um Vergütungsansprüche eines Sachverständigen nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren; Voraussetzung für eine wirksame Stellvertretung; Kaskoversicherung

Bei der Beauftragung des weiteren Sachverständigen im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach Nr. 2.6 AKB handelt der Versicherungsnehmer nicht mit Vollmacht der Versicherung (gegen OLG Celle, Urteil vom 19.10.2023 - 11 U 29/23).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.03.2023 - 18 O 180/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 164 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren.

Der Kläger betreibt ein Sachverständigenbüro für Unfallschäden an Kraftfahrzeugen.

Die Beklagte und die W. D., bei welcher es sich um eine Zweigniederlassung der Beklagten handelt, bieten Kaskoversicherungen an.