FG Hamburg - Urteil vom 28.02.2000
I 10/99
Normen:
EWGV Art. 7 ; EWGV Art. 52 ; EWGV Art. 58 ; FGO § 59 ; GG Art. 3 ; GrEStG § 1 Abs. 3 ; GrEStG § 1 Abs. 6 ; ZPO § 60 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 696

Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher

FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2000 - Aktenzeichen I 10/99

DRsp Nr. 2001/1746

Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher

1. Gleichartige Verpflichtungen im Sinne von § 60 ZPO bilden den Gegenstand eines Rechtsstreits, wenn sich zwei Gesellschaften gegen Grunderwerbsteuerbescheide nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG wenden, nachdem sie nacheinander jeweils alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erworben haben. 2. Der mittelbare Erwerb einer inländischen grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt auch dann der deutschen Grunderwerbsteuer, wenn von einer ausländischen Gesellschaft mehrere ausschließlich ausländische Gesellschaften erworben werden. 3. Die Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei erneuter Anteilsvereinigung in einem Konzern und anschließender Vereinigung der Anteile an der Konzernspitze ("upstream") kann nicht auf die Vereinigung aller Anteile "downstream" oder auf die Übertragung von Anteilen zwischen zwei Konzern(tochter)gesellschaften übertragen werden.

Normenkette:

EWGV Art. 7 ; EWGV Art. 52 ; EWGV Art. 58 ; FGO § 59 ; GG Art. 3 ; GrEStG § 1 Abs. 3 ; GrEStG § 1 Abs. 6 ; ZPO § 60 ;

Tatbestand: