Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher
FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2000 - Aktenzeichen I 10/99
DRsp Nr. 2001/1746
Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher
1. Gleichartige Verpflichtungen im Sinne von § 60ZPO bilden den Gegenstand eines Rechtsstreits, wenn sich zwei Gesellschaften gegen Grunderwerbsteuerbescheide nach § 1 Abs. 3 Nr. 1GrEStG wenden, nachdem sie nacheinander jeweils alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erworben haben.2. Der mittelbare Erwerb einer inländischen grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt auch dann der deutschen Grunderwerbsteuer, wenn von einer ausländischen Gesellschaft mehrere ausschließlich ausländische Gesellschaften erworben werden.3. Die Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei erneuter Anteilsvereinigung in einem Konzern und anschließender Vereinigung der Anteile an der Konzernspitze ("upstream") kann nicht auf die Vereinigung aller Anteile "downstream" oder auf die Übertragung von Anteilen zwischen zwei Konzern(tochter)gesellschaften übertragen werden.