Die Beschwerde der Rechtsanwälte ...gegen den im Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 28. Juni 2017 (Az.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die von den Rechtsanwälten im eigenen Gebühreninteresse erhobene Beschwerde, mit der sie eine Erhöhung des vom Landgericht festgesetzten Streitwerts für das Berufungsverfahren Az.
In der Sache bleibt sie ohne Erfolg.
Die Argumentation, mit der die Rechtsanwälte eine Verdoppelung des Streitwerts verlangen, weil sowohl die Anfechtung der Einzelabrechnung als auch die Anfechtung der Gesamtabrechnung der WEG Gegenstand der Klage geworden sei, überzeugt nicht.
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