Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 7.8.2018 gegen den Streitwertbeschluss der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Darmstadt vom 18.7.2018 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|