Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 09.11.2021 abgeändert und der Gebührenstreitwert gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 RVG auf 37.094,76 Euro festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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