1. Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 04.11.2015 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 455,00 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß § 63 Abs. 2 GKG.
Der Streit der Parteien im Ausgangsverfahren betraf eine Änderungskündigung vom 27.02.2015, mit der eine Reduzierung der Vergütung um 1.120,37 € brutto monatlich durchgesetzt werden sollte.
Der Kläger erzielte zuletzt monatsdurchschnittlich ein Entgelt in Höhe von 3.109,37 € brutto.
Der Kläger hatte unstreitig die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen.
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