Die beklagte Partei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2.Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Der Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 27.06.2017 (Az.:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 13.000,- € festgesetzt.
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