Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den in dem Urteil des Landgerichts Münster vom 07.11.2022 enthaltenen Streitwertbeschluss wird der Streitwert auf 134.383,02 € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Die Prozessbevollmächtigten des Klägers begehren mit der vorliegenden Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 07.11.2022, den dort festgesetzten Streitwert auf 134.383,02 € hochzusetzen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|