1. Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Landgerichtes Chemnitz vom 05.06.2023 -
Der Streitwert wird auf 5.500 EUR festgesetzt.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte als Betreiberin des sozialen Netzwerkes xxx wegen behaupteter Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung auf immaterielle Entschädigung, Feststellung, Unterlassung und Auskunft in Anspruch.
Er vor dem Landgericht folgende Anträge gestellt:
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