Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.04.2018 -
Die im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 195.000,00 € festgesetzt.
I.
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