Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 9. Mai 2017 -
Der Streitwert für den ersten Rechtszug wird auf insgesamt bis zu 140.000,00 € festgesetzt, wovon auf die Klage bis zu 65.000,00 € entfallen.
I.
Die Parteien haben im Rechtsstreit vor dem Landgericht darüber gestritten, ob ein von den Klägern erklärter Widerruf der auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Beklagten gerichteten Willenserklärungen wirksam sei.
Die Kläger hatten zunächst folgende Anträge angekündigt:
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