Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Hanau vom 10. Februar 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 17. Oktober 2016 abgeändert und der Streitwert auf 122.903,79 Euro festgesetzt.
Der Wert für den Vergleich wird anderweitig auf 493.824,21 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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