Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Dezember 2017 dahin geändert, dass der Gebührenstreitwert der ersten Instanz 16.327,48 € beträgt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einem Bauträgervertrag auf Übergabe der verkauften Wohnung in Anspruch.
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