Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Juli 2022 –
Der Gebührenstreitwert (§§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG) wird auf 10.699,74 EUR festgesetzt.
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