Auf die Beschwerde des Klägers werden der Streitwertbeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 24. August 2022 und der Nichtabhilfebeschluss vom 7. Oktober 2022 abgeändert und der Streitwert erster Instanz auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger wendet sich im Wege der Beschwerde vom 21. September 2022 gegen die durch Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 24. August 2022 vorgenommene Streitwertfestsetzung auf die Wertstufe bis 65.000 Euro.
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