Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 13.11.2019 -
I.
Die Beschwerde betrifft die Bewertung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art.
Mit ihrer am 17.09.2019 bei Gericht eingegangenen Klage wandte sich die seit 01.09.2016 als Finance-Manager gegen eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung in Höhe von 2.842,00 € bei der Beklagten beschäftigte Klägerin gegen die ordentliche Arbeitgeberkündigung vom 20.08.2019 zum 31.12.2019 und begehrte "Auskunft über die personenbezogenen Daten und Informationen gemäß Art.
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