Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 18. April 2018 wird - in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15.Juni 2017- der Streitwert für die erste Instanz auf 5.842,57 EUR und - Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 13. April 2018 - der Berufungsstreitwert auf 5.776,97 EUR festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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