LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 21.08.2015
17 Ta (Kost) 6045/15
Normen:
GKG § 45;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1778/15

Streitwert eines Kündigungsrechtsstreits nach Abschluss eines VergleichsBerücksichtigung eines Hilfsantrags auf vorläufige Beschäftigung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2015 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6045/15

DRsp Nr. 2017/3293

Streitwert eines Kündigungsrechtsstreits nach Abschluss eines VergleichsBerücksichtigung eines Hilfsantrags auf vorläufige Beschäftigung

Einigen sich die Parteien in einem Kündigungsrechtsstreit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist der ebenfalls rechtshängige Hilfsantrag auf vorläufige Beschäftigung nicht zu bewerten.

I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2015 - 6 Ca 1778/15 - teilweise geändert:

Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 8.710,92 EUR.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Prozessbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen.

III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz wird auf die Hälfte ermäßigt.

Normenkette:

GKG § 45;

Gründe:

Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.

1. Das Arbeitsgericht hat die im Wege des unechten Hilfsantrags verfolgte Klage auf vorläufige Beschäftigung zu Recht nicht bewertet; der Streitwert beträgt daher - wie vom Arbeitsgericht festgesetzt - 11.400,00 EUR.