Die Streitwertfestsetzung durch das Gericht beruht auf § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (in der für bis zum 30. Juni 2004 anhängig gemachten Verfahren geltenden Fassung - GKG a.F. -). Hiernach findet eine förmliche Streitwertfestsetzung im finanzgerichtlichen Verfahren u.a. dann statt, wenn das Gericht die Streitwertfestsetzung für angemessen hält.
Die Höhe des Streitwerts ist dabei gemäß § 13 Abs. 1 GKG a.F. grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|