BFH vom 12.01.1994
IV E 2, 3/93

Streitwert im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung einer GmbH & Co. KG

BFH, vom 12.01.1994 - Aktenzeichen IV E 2, 3/93

DRsp Nr. 1997/8634

Streitwert im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung einer GmbH & Co. KG

Sind in dem Verfahren Beträge über eine Million DM streitig, die zudem fast ausschließlich nur einem Gesellschafter zuzurechnen sind, so ist der Ansatz des Streitwerts mit einem Pauschsatz von 50 % angemessen.

Für die Praxis:

Der BFH betont, daß zwar der Streitwert im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung i.d.R. mit 25 % zu bemessen sei; das schließe aber nicht aus, daß auch höhere Prozentsätze angesetzt werden. Bei streitigen Beträgen von ca. 1 Mio. DM, die zudem fast ausschließlich bei einem Gesellschafter anfallen und zu einer Einkommensteuerbelastung von ca. 50 % führen, sei ein Pauschalsatz von 50 % angemessen.