I.
Der Erinnerungsgegner (Beklagter) hatte für die B GmbH & Co KG Feststellungsbescheide für die Jahre 1995 bis 1997 erlassen, gegen die Herr I als Gesellschafter unter dem Aktenzeichen 11 K 3207/03 F Klage erhoben hat. Mit Beschluss des Amtsgerichts H vom 26.09.2006 wurde über das Vermögen des Herrn I das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt M bestellt. Die ESt-Forderungen, die aus den streitgegenständlichen festgestellten Einkünften resultieren, hat der Beklagte zur Insolvenztabelle gemeldet.
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