I.
Der Kläger, Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kläger) erhob gegen die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts eines ihm geschenkten Hälfteanteils an einem Grundstück in Höhe von 406 000 EUR Klage mit dem Antrag, den Grundstückswert auf 0 EUR herabzusetzen. Die Klage blieb erfolglos. Der Kläger stützte die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision auf das Vorliegen eines Verfahrensmangels sowie die Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Nachdem er die Beschwerde wieder zurückgenommen hatte, wurde das Verfahren eingestellt; die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden dem Kläger auferlegt.
Mit der angefochtenen Kostenrechnung wurden die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren nach einem Streitwert von 20% der streitigen Wertdifferenz von 406 000 EUR = 81 200 EUR auf 756 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|