Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.07.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei.
I.
Die Beschwerdeführer sind die Prozessbevollmächtigten des Klägers. Sie wenden sich im eigenen Namen gegen einen Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf, mit welchem dieses den Streitwert für die Klage auf eine Anstellungsgenehmigung auf 60.000,00 EUR festgesetzt hat.
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