1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.06.2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 03.08.2021, Az.
2. Der Gebührenstreitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 25.200,- € festgesetzt.
A.
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