BFH vom 25.02.1994
XI E 1/94

Streitwertfestsetzung durch den BFH

BFH, vom 25.02.1994 - Aktenzeichen XI E 1/94

DRsp Nr. 1997/8599

Streitwertfestsetzung durch den BFH

Auch wenn das Finanzgericht in erstinstanzlichen Verfahren einen geringeren Streitwert zugrundegelegt hat, in der BFH daran nicht gebunden. Jede Instanz setzt für ihr Verfahren den Streitwert gesondert fest.

Für die Praxis:

Der BFH betont, daß das untere Gericht das obere Gericht nicht durch seine Wertfestsetzung binden kann.