Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 9. August 2018 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts von Amts wegen - auf jeweils 25.000,-- EUR festgesetzt.
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