Auf die Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 26.04.2021 in Ziffer 3 abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Eilverfahren festgesetzt auf 15.621,43 Euro.
I.
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet sich der Beschwerdeführer (Bf) gegen eine aus einer Betriebsprüfung der Beschwerdegegnerin (Bg) resultierenden Beitragsnachforderung iHv 62.485,73 Euro.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|