1. Die Beschwerde der Klägerinvertreterin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.07.2020 (Az.
2. Der des in Ziff. 1 genannten Beschlusses festgesetzte Vergleichsmehrwert wird von Amts abgeändert und auf 1.300,- € festgesetzt.
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