Die Beschwerde der Klägervertreter gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20.07.2021, Az.
A.
Mit ihrer Beschwerde wenden sich die Klägervertreter gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts vom 20.07.2021, in dem der Streitwert für das Verfahren auf 11.931,00 € und der überschießende Vergleichswert auf 8.798,79 € festgesetzt worden ist.
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