1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, wer Schuldner der vom Finanzamt (FA) festgesetzten Umsatzsteuer ist, und ob diese zutreffend geschätzt worden ist.
Die Klägerin ist im Einzelhandel mit Fernseh- und Rundfunkgeräten unternehmerisch tätig. In den für die Streitjahre abgegebenen Umsatzsteuererklärungen errechnete sie eine Umsatzsteuer von 11.000,43 EUR (2005), von 7.643,19 EUR (2006) und von 9.865,45 EUR (2007).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|