I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchte als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, dem er sich zurechnet, Strom zum ermäßigten Steuersatz verwenden. Sein diesbezüglicher Antrag vom 21. September 1999 ist jedoch vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) abgelehnt worden, wogegen der Kläger erfolglos Klage erhoben hat.
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