Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin betreibt eine Sortieranlage für Verpackungen, Papier, Pappe, Kunststoffe, Gewerbeabfälle und sonstige Stoffe, die sie nach Trennung vermarktet. Zu diesem Zweck unterhält sie eine Anlage zur Behandlung von Verpackungsabfällen sowie eine Anlage zur Behandlung von Gewerbeabfällen.
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