FG München, vom 14.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3419/08
Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden
BFH, Urteil vom 09.08.2011 - Aktenzeichen VII R 74/10
DRsp Nr. 2011/17991
Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden
1. Für die Herstellung von Graphitelektroden kommt eine Stromsteuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2StromStG i.d.F. vom 15. Juli 2006 nicht in Betracht.2. Zur Auslegung des § 9a Abs. 1 Nr. 2StromStG sind die NACE Rev. 1.1 und die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) nebst deren Erläuterungen heranzuziehen.
Normenkette:
StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 2;
Gründe
I.
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