1. Das HZA wird verpflichtet unter Aufhebung der Verfügung vom 4. Dezember 2007 und der Einspruchsentscheidung vom 24. September 2008, der Klägerin Stromsteuer i.H.v. ... EUR für den Zeitraum August bis Dezember 2006 zu erstatten.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt das HZA.
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