BFH - Urteil vom 25.09.2013
VII R 64/11
Normen:
StromStG § 2 Nr. 4; StromStG § 9 Abs. 3 und 4; StromStG § 10 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 145/10

Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

BFH, Urteil vom 25.09.2013 - Aktenzeichen VII R 64/11

DRsp Nr. 2013/23836

Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden.

Normenkette:

StromStG § 2 Nr. 4; StromStG § 9 Abs. 3 und 4; StromStG § 10 Abs. 1;

Gründe

I.