1. Der klägerische Einspruch gegen das Versäumnis-Urteil vom 16. Mai 2017 wird unter Aufrechterhaltung des Versäumnis-Urteils zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Säumnis trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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