Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 33,5 Stunden als "Ist-Stunden" in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung des Streitfalls folgt, gutzuschreiben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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