Streitig ist, ob die Ablehnung der vom Kläger beantragten Stundung von Steuerrückständen rechtmäßig ist.
Der Kläger ist im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts an drei Restaurants beteiligt und erzielt aus diesen Beteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er wird beim Finanzamt ... zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer veranlagt und ist dort als Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteueranmeldungen erfasst.
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