Die Klägerin ist eine GmbH, die mit Gesellschaftsvertrag vom ... 1970 gegründet wurde und deren Geschäftsgegenstand die Montage und der Vertrieb elektrischer Geräte ist (insbesondere an Zulieferer in der Automobilindustrie). Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren 1992 und 1993 A, B und C, die mit Senatsbeschluß vom 20.04.2000 zum Verfahren beigeladen wurden.
Die Klägerin wies in den von ihr gefertigten Jahresabschlüssen folgende betriebliche Kennzahlen aus:
1991 1992 1993
Umsatz 26.576.040,-- 32.422.184,-- 26.974.096,--
Jahresüberschuß 1.681.906,-- 1.010.375,-- ./.621.633,--
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