Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA
BFH, vom 08.04.1997 - Aktenzeichen I R 39/96
DRsp Nr. 1998/1313
Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA
Es ist grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn eine Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter vereinbaren, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführertätigkeit auch als Subunternehmer der Kapitalgesellschaft tätig werden darf. Eine vGA kann aber nur dann verneint werden, wenn die Kapitalgesellschaft auch einem Gesellschaftsfremden die Subunternehmertätigkeiten übertragen hätte, die Tätigkeiten nicht doppelt in Form der Geschäftsführer- und der Subunternehmervergütung bezahlt werden und die Subunternehmertätigkeiten tatsächlich und im vereinbarten Umfang erbracht werden.
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