Systemwechsel vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013 - Aktenzeichen 12 K 3905/12 F
DRsp Nr. 2013/18350
Systemwechsel vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer
Eine Berücksichtigung der unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens festgestellten „Altverluste” in doppelter Höhe bei der Verrechnung mit der Abgeltungssteuer unterliegenden Gewinnen aus Aktienveräußerungen im Jahr 2010 ist weder aus verfassungsrechtlichen Gründen noch zur folgerichtigen Umsetzung des des objektiven Nettoprinzips bei dem Wechsel vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer geboten.