FG Hessen - Urteil vom 19.08.2003
7 K 2607/02
Normen:
TabStG 19 Satz 5; TabStG § 12 Abs. 1 ; TabStG § 20 Abs. 1 ; AO § 215 Abs. 1 ; EWGRL 12/92 Art. 10 Abs. 1 ; EWGRL 12/92 Art. 8 ;

Tabaksteuer; Steuerpflicht; Sicherstellung; Zigaretten; Bestellung; EG-Ausland; Internet; Selbstbeförderung; Spediteur - Tabaksteuerpflicht bei im EG Ausland bestellten Zigaretten

FG Hessen, Urteil vom 19.08.2003 - Aktenzeichen 7 K 2607/02

DRsp Nr. 2004/9598

Tabaksteuer; Steuerpflicht; Sicherstellung; Zigaretten; Bestellung; EG-Ausland; Internet; Selbstbeförderung; Spediteur - Tabaksteuerpflicht bei im EG Ausland bestellten Zigaretten

1. Neben dem Erwerb der Ware für den Eigenverbrauch ist deren Selbstbeförderung durch den Erwerber Voraussetzung für eine Steuerbefreiung von der Tabaksteuer in dem Mitgliedstaat in den die Ware verbracht wird. 2. Eine Versendung zu privaten Zwecken ist auch dann ein Verbringen zu gewerblichen Zwecken, wenn die mit dem Transport beauftragte Person als Unternehmerin handelte und das Erbringen somit aus deren Sicht gewerblich war.

Normenkette:

TabStG 19 Satz 5; TabStG § 12 Abs. 1 ; TabStG § 20 Abs. 1 ; AO § 215 Abs. 1 ; EWGRL 12/92 Art. 10 Abs. 1 ; EWGRL 12/92 Art. 8 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Sicherstellung von 800 Stück im freien Verkehr Portugals befindlichen Zigaretten, die sie per Internet bei einer Firma - so der auf der Internetseite angegebene Name des Verkäufers - unter der Adresse...bestellte und mit deren Beförderung von Portugal nach Deutschland sie - ebenfalls per Internet - eine Firma...beauftragte.