Der Kläger begehrt die Aufhebung eines geänderten Steuerbescheides, mit dem er vom beklagten Hauptzollamt (HZA) auf Zahlung von 223.561,-- DM Tabaksteuer (TabSt) in Anspruch genommen wird. Streitig ist, ob der Kläger vorschriftswidrig Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat.
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