AO § 169 Abs. 2 S. 2 § 370 Abs. 1 Nr. 2 ; Nato-TrStatZAbk Art. 65 Nr. 2 ; TabakStG § 21 § 30a ; TrZG § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ; ZK Art. 221abs 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 517
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 869/05
Tabaksteuer; Zollschuldner
BFH, Beschluss vom 15.09.2006 - Aktenzeichen VII B 308/05
DRsp Nr. 2007/805
Tabaksteuer; Zollschuldner
1. Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TrZG kann Zollschuldner nur werden, wer Zollgut an eine Person veräußert, die nicht Mitglied ausländischer Streitkräfte ist.2. Diese Frage hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sich ihre Beantwortung klar und deutlich aus dem systematischen Zusammenhang dieser Vorschrift mit der Nr. 1 ergibt.3. Es ist eindeutig, dass seitens der Mitglieder der ausländischen Streitkräfte, die dem Kl. die strittigen Zigaretten verkauft haben, keine Steuerhinterziehung dadurch begangen worden ist, dass diese dem HZA nicht angezeigt haben, dass die betreffenden Verkäufe getätigt worden sind.
Normenkette:
AO § 169 Abs. 2 S. 2 § 370 Abs. 1 Nr. 2 ; Nato-TrStatZAbk Art. 65 Nr. 2 ; TabakStG § 21 § 30a ; TrZG § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ; ZK Art. 221abs 4 ;
Gründe:
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